Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Verkauf -

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer oder sonstigen Kunden, die Ware von uns beziehen oder für die wir Dienst- oder Werkleistungen erbringen (nachfolgend gemeinsam ausschließlich als Kunden bezeichnet). Nachfolgend sind mit dem Begriff „Ware“ im Zweifel auch sonstige von uns erbrachte Leistungen gemeint. Diese AGB gelten in diesem Rahmen insbesondere auch für zukünftige und mündlich abgeschlossene Verträge. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung.

  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen zu Zwecken in Geschäftsbeziehung getreten wird, die überwiegend weder ihren gewerblichen noch ihren selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (auch soweit sie unseren AGB nicht widersprechen), insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Kunden, werden, selbst bei Kenntnis unsererseits, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich durch eine separate Individualvereinbarung schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss, Lieferzeiten
  1. Unsere Darstellung von Waren (beispielsweise in Katalogen, Ladengeschäften etc.) stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen und uns dadurch ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu unterbreiten. Die bei ihrer Darstellung mitgeteilten Konditionen für unsere Waren (z.B. Preis, Ausstattung, Lieferbarkeit, Lieferzeit, sonstige Spezifikationen, etc.) sind insofern freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Handelsüblichen und Zumutbaren vorbehalten.

  2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eine etwaige Zugangsbestätigung stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die bloße Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.

  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme erfolgt wahlweise durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Lieferung oder Übergabe der Ware.

  4. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich erklären. Ist eine Lieferfrist verbindlich erklärt und wird die Leistung durch unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Hindernisse (höhere Gewalt, Arbeitskampf, Verkehrsstörungen, Rohstoffmängel, unverschuldete Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten, etc.) verzögert, verlängert sich diese Frist angemessen. Der Kunde ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum Rücktritt kann der Kunde, der Unternehmer ist, nur innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nachfrist ausüben.

  5. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. In diesen Fällen der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine insoweit bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich insofern im Falle nicht erfüllter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung also auch für bereits bezahlte Waren. Soweit der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Außerordentliche Verfügungen über unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren, wie Sicherungsübereignungen, Verpfändungen etc., sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Kunde hat uns unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware schriftlich zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der Kunde hat uns auch von sämtlichen sonstigen tatsächlichen oder rechtlichen Beeinträchtigungen der Ware sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware unverzüglich zu unterrichten. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Im Falle von Zugriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, unsere Rechte bestmöglich zu wahren. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen, es sei denn, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehender Ziffer 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Eine von Gesetzes wegen gegebenenfalls zwingend vorgesehene Verpflichtung zur Nachfristsetzung bleibt unberührt.

  4. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er berechtigt, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu vermieten. Er tritt uns bereits jetzt - bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung - die ihm durch die Weiterveräußerung oder Vermietung gegen einen Dritten zustehenden Ansprüche zur Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Eine Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
§ 4 Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
Wurde mit einem Kunden, der Verbraucher ist, unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ein Vertrag über die Lieferung von Waren geschlossen (so genannter Fernabsatzvertrag), die nicht nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt werden und die auch nicht eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und die ferner aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung geeignet sind und deren Verfalldatum auch nicht überschritten würde, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß nachstehender Belehrung zu: Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation liegt im Zweifel dann vor, wenn die Ware nicht im Katalog abgebildet ist oder keiner Katalognummer direkt zugeordnet werden kann.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Bindfadenhaus en gros Gustav Scharnau GmbH
Gewerbepark - Oststraße 3
16356 Werneuchen
Fax: 033398 845-20
E-Mail: info@scharnau.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterreichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung


§ 5 Vergütung, Lieferkosten, Zahlung, Verzug des Kunden
  1. Es gilt der von uns ihm Rahmen der Warendarstellung angegebene Verkaufspreis, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Für den Fall von Sonderaktionen gilt der angegebene Preis auf die Sonderaktion befristet.

  2. Gegenüber Verbrauchern sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Verbraucher ist zum Rücktritt allein aufgrund der Preisänderung nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

  3. Gegenüber Unternehmern gilt der höhere Preis, wenn sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in der Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht. Liegt dieser Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen ist der Unternehmer verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe des am Tag der Entstehung der Steuer geltenden Steuersatzes zu zahlen. Etwaige Erhöhungen des jeweiligen Bruttorechnungsbetrages infolge einer zwischenzeitlichen Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes gelten somit nicht als Preisänderungen im vorstehenden Sinne und bleiben somit bei der prozentualen Bewertung einer Preiserhöhung unberücksichtigt.

  4. Der Mindestnettoauftragswert (Summe der auftragsgegenständlichen Warenpreise ohne Umsatzsteuer und Versandkosten) beträgt 50 Euro. Bei Aufträgen unterhalb des Mindestnettoauftragwertes fällt ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 15 Euro an.

  5. Bei einem Versendungskauf mittels Paketdienst versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale bei einem Nettoverkaufspreis bis zu 500,00 € in Höhe von 5,90 €. Ab einem Nettoverkaufspreis über 500,00 € liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos. Beim Versendungskauf mittels einer Spedition versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale bei einem Nettoverkaufspreis bis zu 800,00 € in Höhe von 25,00 €. Ab einem Nettoverkaufspreis über 800,00 € liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch Speditionswaren kostenlos. Ein Express-Versendungskauf ist grundsätzlich bei Bedarf möglich. Die Kosten für den Express-Versand werden dem Kunden auf Anfrage für den Einzelfall berechnet, vorab mitgeteilt und sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Preis per Nachnahme, Überweisung, EC- oder Kreditkarte leisten. Im Falle der Zahlung per Nachnahme hat der Kunde die Kosten zu tragen, die das mit der Ausführung der Lieferung beauftragte Logistikunternehmen für diese Leistung berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen oder eine bestimmte Zahlungsart zu bestimmen.

  6. Bei einer Zeichnungserstellung berechnen wir die Bearbeitung nach Zeitaufwand zu einem Stundenhonorar von 110,00 € zzgl. USt. Der voraussichtliche Zeitaufwand für die Zeichnungserstellung wird dem Kunden auf Anfrage für den Einzelfall kalkuliert und vorab mitgeteilt. Von uns erstellte DXF-Zeichnungen werden ausschließlich im PDF-Format an den Kunden versandt.

  7. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

  8. Ab der 2. Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 €, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass geringere Kosten entstanden sind.

  9. Im Falle der vollständigen Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und einem Nettoverkaufspreis über 2.000,00 €, ist der Kunde berechtigt, 2 % Skonto abzuziehen.

  10. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, wird der gesamte Preis zur Zahlung fällig.

  11. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort zu Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Vereinbarte Stundungen enden in dem Fall automatisch. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird.

  12. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden, es sei denn, bei seinen Gegenansprüchen handelt es sich um Zahlungsansprüche, die ihm aufgrund desselben Vertrags, aufgrund dessen wir unsere Forderungen ihm gegenüber geltend machen, infolge einer von uns zu vertretenden Mangelhaftigkeit unserer Leistungen zustehen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der auf demselben Vertragsverhältnis beruhende Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurde.

  13. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 6 Gefahrübergang
  1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe auf den Verbraucher über, es sei denn, wir versenden die verkaufte Ware auf Verlangen des Verbrauchers; in dem Fall (Versendungskauf) geht die Gefahr auf den Verbraucher über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

  2. Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware regelmäßig mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrückliche etwas anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

  3. Der Übergabe der Ware an den Kunden steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 7 Verantwortlichkeit des Kunden für Druckinhalte, Garantie und Freistellung
Der Kunde haftet für den Druckinhalt und alle rechtlichen Folgen daraus. Der Kunde garantiert insbesondere Inhaber der für den Auftrag etwaig erforderlichen Urheber-, Marken-, Kennzeichnungs-, Namens- und sonstiger immaterieller Rechte zu sein und stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die solche infolge der vereinbarungsgemäßen Auftragsausführung uns gegenüber geltend machen.
§ 8 Gewährleistung
  1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, kann eine Gewähr für die Eignung unserer Waren für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck nicht übernommen werden. Entsprechende Hinweise, Empfehlungen oder ähnliches erfolgen insoweit rechtsunverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.

  2. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine öffentliche Äußerung von uns oder des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache seine Kaufentscheidung beeinflussen konnte.

  3. Aufgrund ihrer Beschaffenheit und chemischen Zusammensetzung unterliegen bestimmte Waren einer begrenzten Haltbarkeit bzw. Lagerfähigkeit. Dies gilt insbesondere für unsere Klebeband- und sonstigen Klebeprodukte. Genauere Informationen über Haltbarkeit, Lagerfähigkeit und Anwendungszeitraum stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung. Das Erreichen von uns bzw. vom Hersteller oder Lieferanten genannter Zeiträume für die Haltbarkeit, Lagerfähigkeit und Anwendbarkeit der Waren setzt eine sachgemäße Lagerung und Anwendung durch den Kunden voraus. Soweit im Einzelfall keine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird und auch eine nach dem Vertrag von beiden Seiten vorausgesetzte Eignung der Ware keine abweichende Beschaffenheit erfordert, schulden wir regelmäßig lediglich die Haltbarkeit und Anwendbarkeit der Ware für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Gefahrübergang.

  4. Von Hand gefertigte Muster stimmen nicht stets zu 100 % mit der maschinell gelieferten Ware überein. Handels- und marktübliche sowie nicht erhebliche Abweichungen zwischen Muster und gelieferter Ware (z. B. im Hinblick auf Beschaffenheit, Abmessung, Ausführung, Farbe, Stärke, Gewicht, etc.) stellen daher keinen Sachmangel dar. Dasselbe gilt im Falle von Zeichnungen und Maßangaben im Falle von nicht erheblichen Abweichungen zwischen Zeichnung und Maßangaben und der gelieferten Ware. Abweichend hiervon liegt im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung von Maßgenauigkeit ein Mangel dann vor, wenn die Ware die vereinbarten Toleranzen überschreiten sollte. Geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel, geringfügiger Gewichtsschwund oder sonstige nicht erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware stellen keine Mängel dar. Bei der Fertigung ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden. Ein fehlerhafter Anteil von bis zu 3 % der Gesamtmenge stellt daher keine erhebliche Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit und somit keinen Mangel dar und verpflichtet uns nicht zur Nachbesserung oder Nachlieferung.

  5. Für Kunststofferzeugnisse gelten insbesondere folgende Sonderbedingungen: Der Kunde erkennt die GKV Prüf- und Bewertungsklausel 1959, aufgestellt vom Fachverband Verpackung und Beläge im GKV am 7. Oktober 1959, für (Hochdruck-) Polyäthylen-Folien und Erzeugnissen daraus mit folgender Maßgabe an: Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Die Mehr- oder Minderlieferung kann bei unbedruckter Ware 20 %, bei sämtlichen Bestellungen unter 100 kg bis zu 25 % betragen, und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge wie bezüglich der einzelnen Teillieferungen.

  6. Für Formstanzteile gelten insbesondere folgende Sonderbedingungen: Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart der Folie und deren Verarbeitung eintreten, stellen keinen Mangel dar. Wir behalten uns eine handelsübliche Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Die Mehr- oder Minderlieferungen können bei Lieferungen bis zu 500 Stück 25 % betragen, bei Lieferungen bis zu 3.000 Stück 20 % und bei Lieferungen über 3.000 Stück 10 %. Gewichtsabweichungen von bis zu 5 % stellen keinen Mangel dar.

  7. Für Schneidware, insbesondere Klebebänder, gelten insbesondere folgende Sonderbedingungen: Wir behalten uns handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Die Mehr- oder Minderlieferungen können bis zu 10 % betragen.

  8. Für Druckerzeugnisse und Extraanfertigungen gelten folgende Sonderbedingungen: Wir behalten uns handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Die Mehr- oder Minderlieferungen können bis zu 25 % betragen. Farbabweichungen, technisch notwendige Änderungen des Druckstandes sowie sonstige fertigungstechnisch bedingte Abweichungen stellen keine Mängel dar. Speziell angefertigte Druckwerkzeuge, Druckvorlagen und Druckunterlagen bleiben in unserem Eigentum und Besitz, auch wenn der Kunde für deren Herstellung zahlt. Sämtliche Materialien (Druckwerkzeuge, -vorlagen, -unterlagen) werden drei Jahre nach dem letzten Folgeauftrag vernichtet.

  9. Bei der Lieferung sonstiger Waren behalten wir uns handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge (bis 10 % Abweichung von der bestellten Menge) unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.

  10. Beauftragt uns der Kunde mit der Be- oder Verarbeitung von ihm hierzu überlassenen Materialien, gewährleisten wir vorbehaltlich besonderer diesbezüglicher Vereinbarungen im Einzelfall lediglich die fachgerechte Ausführung der beauftragten Be- oder Verarbeitung des Materials. Soweit dies im Einzelfall nicht wirksam in den betreffenden Auftrag einbezogen worden ist, schulden wir weder ein bestimmtes Ergebnis der Be- oder Verarbeitung noch die Eignung jenes Ergebnisses für eine bestimmte Verwendung. Beim Umgang mit den von dem Kunden zur Be- oder Verarbeitung überlassenen Materialien sowie bei deren Verwahrung schulden wir lediglich die Sorgfalt, mit der wir unsere eigenen Sachen und Materialien zu behandeln pflegen.

  11. Bei Vorliegen von Mängeln haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

  12. Schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Schadenersatz verlangen. Bei nicht erheblichen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziffer 1 und 2 der AGB.

  13. Der Verbraucher hat bei Eintreffen der Ware diese unverzüglich auf offensichtliche Schäden an der Verpackung oder an dieser selbst zu untersuchen und offensichtliche Transportschäden gegenüber dem Anlieferer anzuzeigen.

  14. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs aufgrund offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder insoweit eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, und nicht für Ersatzansprüche des Kunden für Schäden an Leben, Köper oder Gesundheit infolge eines Mangels. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs aufgrund erkennbarer Mängel ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder insoweit eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder dem Kunden sind Schäden an Leben, Köper oder Gesundheit infolge des Mangels entstanden. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  15. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die Ware zum Zweck der Prüfung und Nachbesserung zuzusenden. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein. Die Kosten für die Versendung tragen wir, wenn sich der gerügte Mangel bestätigt, sonst hat der Kunde die Transportkosten zu tragen. Sofern wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus Kulanzgründen leisten, trägt der Kunde die Transportkosten. Will er auf die gesetzliche Gewährleistung bestehen, hat er das Kulanzangebot unverzüglich zurückzuweisen. Die diesbezüglich für Verbraucher im Falle der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts geltenden Regelungen (§ 4 dieser AGB) bleiben von Vorstehendem unberührt.

  16. Im Hinblick auf Mängel, die auf den Verlust der Haltbarkeit bzw. Lagerfähigkeit oder Anwendbarkeit der Waren zurückzuführen sind, verjähren Gewährleistungsansprüche mit Ablauf der diesbezüglich dem Kunden mitgeteilten Zeiträume, insbesondere also mit Ablauf der angegebenen Haltbarkeitsdauer der Ware. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist stets ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist für Unternehmer oder bei gebrauchten Sachen gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder gar Vorsatz vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

  17. Wir geben gegenüber unseren Kunden regelmäßig keine Garantien im Rechtssinne ab. Die Übernahme einer Garantie durch uns setzt daher in jedem Einzelfall eine ausdrückliche, schriftliche Erklärung unsererseits voraus. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
  1. Bei lediglich einfacher Fahrlässigkeit haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (so genannte „wesentliche Vertragspflichten“). Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dieser beläuft sich im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung von uns von dem Kunden zur Be- bzw. Verarbeitung überlassenem Material regelmäßig auf den Wert des betreffenden Materials, im Übrigen auf den einfachen Auftragswert.

  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht etwaige Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für einfache Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
§ 10 Abtretung
Wir sind berechtigt, sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden, insbesondere Zahlungsansprüche, an Dritte abzutreten. Dies gilt insbesondere auch für Abtretungen zu Finanzierungszwecken.
§ 11 Schriftformerfordernis
  1. Anzeigen und Erklärungen des Kunden, insbesondere Mängelrügen, Nachbesserungsverlangen, Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärungen des Rücktritts, Kündigungen, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird nicht durch das Absenden einer E-Mail gewahrt. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen müssen uns Anzeigen und Erklärungen des Kunden zugehen, damit sie uns gegenüber Wirkung entfalten. Nach Maßgabe der gesetzlichen Beweislastregelungen ist es im Zweifelsfall an dem Kunden, den Zugang nachzuweisen.

  2. Mündliche Erklärungen oder Zusagen unserer Verkäufer, Außendienstmitarbeiter und sonstiger Hilfspersonen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
§ 12 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich dieser AGB unterliegenden Verträgen und Geschäftsbeziehungen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.